Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Aarewerk Uhrmacherwerkstatt (nachfolgend «Aarewerk» oder «wir») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») bei der Annahme und Ausführung von Reparatur-, Service- und Restaurierungsaufträgen für Uhren.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Aarewerk im Rahmen von Uhrenreparaturen, Gangwertprüfungen, Vollservices und Feinrestaurierungen erbringt. Mit der Übergabe einer Uhr oder dem Absenden einer Anfrage erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.
2. Auftragsannahme und Kostenvoranschlag
Jede Uhr wird zunächst geprüft, bevor ein verbindliches Angebot ergeht. Der Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftraggeber beginnen wir mit den eigentlichen Arbeiten.
Falls sich im Verlauf der Arbeiten herausstellt, dass der ursprüngliche Aufwand wesentlich überschritten wird, werden wir den Auftraggeber informieren und die Weiterführung des Auftrags gemeinsam besprechen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten informiert.
3.2 Zahlung
Die Zahlung ist bei Abholung der Uhr oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Wir akzeptieren Barzahlung, Banküberweisung und gängige Debitkarten. Bei Aufträgen mit einem Gesamtbetrag ab CHF 500 behalten wir uns vor, eine Anzahlung von 30 % zu verlangen.
3.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Abholung können zusätzliche Lager- und Verwaltungskosten anfallen.
4. Lieferfristen und Abholfristen
Die geschätzte Bearbeitungszeit wird dem Auftraggeber bei Auftragsannahme mitgeteilt. Diese Angabe ist eine Richtgrösse und kein verbindlicher Termin, da die tatsächliche Bearbeitungsdauer von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und dem Zustand des Uhrwerks abhängt. Wir informieren den Auftraggeber, sobald die Uhr abholbereit ist.
Wird eine fertiggestellte Uhr nicht innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, behalten wir uns vor, eine Lagergebühr von CHF 5 pro Monat zu erheben. Nach 12 Monaten ohne Reaktion behalten wir uns weitere Massnahmen gemäss schweizerischem Recht vor.
5. Reparaturen und Ersatzteile
Wir verwenden ausschliesslich geprüfte Ersatzteile – originalgetreu, wenn verfügbar und sinnvoll. Bei Vintage- oder Sammlerstücken stimmen wir die Wahl der Teile ausdrücklich mit dem Auftraggeber ab, um den historischen Wert der Uhr zu wahren.
Originale ausgebaute Teile werden dem Auftraggeber nach Wunsch zurückgegeben. Ohne entsprechenden Hinweis werden sie fachgerecht entsorgt.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Gewährleistung
Auf unsere Arbeiten gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abholung. Diese umfasst Mängel, die auf unsere Arbeitsleistung zurückzuführen sind. Nicht abgedeckt sind Schäden durch unsachgemässe Handhabung, Stösse, Wasserschäden oder natürlichen Verschleiss.
6.2 Haftungsbeschränkung
Aarewerk haftet nur für direkte Schäden, die auf nachweislich grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind. Für indirekten Schaden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags begrenzt.
6.3 Werterhalt
Bei Restaurierungsarbeiten an Sammlerstücken oder Vintage-Uhren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Garantie für den Marktwert oder die Wertentwicklung der Uhr übernehmen. Wir arbeiten stets darauf hin, den ursprünglichen Charakter des Stücks zu erhalten.
7. Übergabe und Entgegennahme
Bei der Übergabe einer Uhr zur Reparatur oder Beurteilung wird deren Zustand schriftlich festgehalten. Wir bitten den Auftraggeber, bestehende Mängel oder Beschädigungen bei der Übergabe zu nennen. Bei der Abholung hat der Auftraggeber die Uhr auf offensichtliche Mängel zu prüfen und allfällige Beanstandungen umgehend anzubringen.
8. Rücktritt und Stornierung
Ein Auftrag kann vom Auftraggeber zurückgezogen werden, solange noch keine Arbeiten begonnen wurden. Wurden bereits Arbeiten geleistet oder Teile beschafft, werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Aarewerk kann einen Auftrag ablehnen oder zurückgeben, wenn sich nach näherer Prüfung herausstellt, dass eine fachgerechte Bearbeitung nicht möglich ist oder die erforderlichen Ersatzteile nicht erhältlich sind. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern (Kanton Bern), soweit gesetzlich zulässig. Wir sind bemüht, allfällige Streitigkeiten zunächst aussergerichtlich beizulegen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
12. Kontakt
Aarewerk
Aarbergergasse 40, 3011 Bern
+41 31 351 28 64
[email protected]